Ein in unseren Kreisen lesenswerter Artikel, ich habe ihn mit grossem Interesse gelesen und werde auch den anfangs genannten Herren wohl genauer "ausforschen": https://www.faz.net/aktuell/feuille...mmt-den-verlagsmitarbeiter-fest-17718711.html
Danke schön für den interessanten Hinweis!Alberto Manguel widmet in seiner "Geschichte des Lesens" dem Grafen Guglielmo Libri ein ganzes Kapitel mit dem Titel "Bücher stehlen".
Ein in unseren Kreisen lesenswerter Artikel, ich habe ihn mit grossem Interesse gelesen und werde auch den anfangs genannten Herren wohl genauer "ausforschen": https://www.faz.net/aktuell/feuille...mmt-den-verlagsmitarbeiter-fest-17718711.html
Solange er seine erschlichenen Dateien nicht zu Geld macht, meines Wissens nicht. Diebstahl läge vor, wenn er Bücher gestohlen oder erschwindelt hätte statt Dateien. Kann sein, dass es inzwischen auch einen Straftatbestand des Dateiendiebstahls gibt. Zu der Zeit, als ich mich mit Strafrecht habe befassen dürfen (70er bis 90er), gab es noch keinen Dateiendiebstahl.Wow, tolle Geschichte! Aber wieso wird er bestraft? Niemand hat einen Schaden erlitten, oder?
Die DSGV (Datenschutzgrundverordnung) ist seit einigen Jahren in der EU gültig ....Solange er seine erschlichenen Dateien nicht zu Geld macht, meines Wissens nicht. Diebstahl läge vor, wenn er Bücher gestohlen oder erschwindelt hätte statt Dateien. Kann sein, dass es inzwischen auch einen Straftatbestand des Dateiendiebstahls gibt. Zu der Zeit, als ich mich mit Strafrecht habe befassen dürfen (70er bis 90er), gab es noch keinen Dateiendiebstahl.
Danke, ich bin in diesen Dingen nicht mehr auf dem laufenden (schon lange aus dem Beruf raus). Die Datenschutzgrundverordnung gibt bußgeldbewehrte Regeln vor.Die DSGV (Datenschutzgrundverordnung) ist seit einigen Jahren in der EU gültig ....