Wenn die Bücherliebe zum Verhängnis wird

Die Häsin

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Alberto Manguel widmet in seiner "Geschichte des Lesens" dem Grafen Guglielmo Libri ein ganzes Kapitel mit dem Titel "Bücher stehlen".
Ich zitiere den letzten Absatz dieses Kapitels:

"Selbst heute, wo wiir in Dutzenden von Ausgaben und Tausenden von gleichen Exemplaren eines Titels schier ertrinken, gibt es für mich nur das eine Buch, das ich in der Hand halte. Dieser eine Band, und nur dieser, ist für mich Das Buch. Randbemerkungen .Flecken, Lesezeichen der einen oder anderen Art, ein bestimmter Moment und Ort - all das kennzeichnet mein Buch genauso unverwechselbar, als wäre es ein einzigartiges Manuskript. Wir mögen uns dagegen sträuben, die Diebstöle des Grafen Libri zu rechtefertigen, aber das unterschwellige Verlangen hinter seinen Raubzügen, der Drang, ein Buch unser eigen zu nennen, und sei es nur für einen Moment, ist mehr ehrenwerten Männern und Frauen vertraut, als wir uns womöglich eingestehen wollen."

Manguel räumt in den ersten Absätzen des Kapitels ein, dass er selbst nicht auf seine Bücher verzichten kann, obwohl sie ihm bei seinen mehrmaligen Wohnungswechseln eher belastet haben, und gesteht: "Der Hauptgrund dafür, daß ich nicht auf diese ständig wachsende Büchermasse verzichten kann, ist eine Art maßloser Gier." Dem ist nichts hinzuzufügen.


 

Die Häsin

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Rhönrand bei Fulda
Wow, tolle Geschichte! Aber wieso wird er bestraft? Niemand hat einen Schaden erlitten, oder?
Solange er seine erschlichenen Dateien nicht zu Geld macht, meines Wissens nicht. Diebstahl läge vor, wenn er Bücher gestohlen oder erschwindelt hätte statt Dateien. Kann sein, dass es inzwischen auch einen Straftatbestand des Dateiendiebstahls gibt. Zu der Zeit, als ich mich mit Strafrecht habe befassen dürfen (70er bis 90er), gab es noch keinen Dateiendiebstahl.
 

tinderness

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Solange er seine erschlichenen Dateien nicht zu Geld macht, meines Wissens nicht. Diebstahl läge vor, wenn er Bücher gestohlen oder erschwindelt hätte statt Dateien. Kann sein, dass es inzwischen auch einen Straftatbestand des Dateiendiebstahls gibt. Zu der Zeit, als ich mich mit Strafrecht habe befassen dürfen (70er bis 90er), gab es noch keinen Dateiendiebstahl.
Die DSGV (Datenschutzgrundverordnung) ist seit einigen Jahren in der EU gültig ....