Streit um Verwertungserlöse spitzt sich zu

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29. Oktober 2013
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Wem stehen die Verwertungserlöse der VG Wort zu, Autoren und Verlagen oder nur den Autoren? "Nur den Autoren" hat der Europäische Gerichtshof im letzten Jahr entschieden. Damit wollten sich die Verlage nicht abfinden und haben in Berlin erfolgreich Lobbyarbeit betrieben.

Im Dezember letzten Jahren sprang der Bundesjustizminister den gebeutelten Verlagen bei und sprach sich für deren Beteiligung bei der Ausschüttung aus.
www.buchreport.de: Rückendeckung für Verleger

Jetzt haben 70 Autoren in einem offenen Brief gegen diese Pläne protestiert. Der Plan des Justizministers stehe „im krassen Widerspruch zum Ziel der Bundesregierung, die Rechte von Autoren zu stärken“.
www.buchreport.de: Brief mit Sprengkraft
 

apple

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Süddeutschland
danke für den link @Helmut Pöll, das ist für Außenstehende sehr interessant, von einer VG Wort hatte ich (im Gegensatz zur Gema) nie zuvor gehört ...
nur knapp 20 000 EUR verdienen Berufsautoren durchschnittlich im Jahr?
... eine Schande ist das
 

Helmut Pöll

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Jetzt hat die VG Wort eine Stellungnahme dazu abgegeben:

http://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/allgemeine_pdf/AI_Fragen_und_Antworten_21_2_2016_.pdf

[zitat]Dennoch erleiden auch sie (die Verlage, Anm. d. V.) einen materiellen Schaden dadurch, dass die von ihnen produzierten Werke aufgrund von gesetzlichen Regelungen, wie beispielsweise der Privatkopie, genutzt werden können. Im Ergebnis wäre es deshalb nicht gerechtfertigt, wenn Verleger – anders als Filmproduzenten und Tonträgerhersteller – leer ausgehen würden[/zitat]
 

apple

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Süddeutschland
[zitat]Dennoch erleiden auch sie (die Verlage, Anm. d. V.) einen materiellen Schaden dadurch, dass die von ihnen produzierten Werke aufgrund von gesetzlichen Regelungen, wie beispielsweise der Privatkopie, genutzt werden können. Im Ergebnis wäre es deshalb nicht gerechtfertigt, wenn Verleger – anders als Filmproduzenten und Tonträgerhersteller – leer ausgehen würden[/zitat]

versteh' ich nicht: Der Aufwand, ein Buch zu drucken findet doch nur 1x statt und was auf der kopierten Seite steht, hat doch der Autor produziert. Außerdem fertig kein Mensch von kompletten Büchern eine Privatkopie an, es sei denn, sie sind vergriffen, das ist doch viel zu aufwendig. Und ist die bestehende Regelung dann für Filmproduzten und Tonträgerhersteller unrecht? Wo ist denn der Unterschied zu Geschriebenem und Komponierten?

Können mir die Autoren das bitte mal erklären? Das wäre sehr nett ... oder ist das vielleicht abseits vom Thema?