Schaden Onleihe der Bibliotheken dem Verkauf von Ebooks.

Atalante

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20. März 2014
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@InFo, vielleicht denken die Büchereien ja subversiver: Wenn der Büchereinutzer nicht den begehrten "Dan Brown" vorfindet, greift er vielleicht zu einem Roman jenseits der Bestsellerliste? ;)
 

Atalante

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20. März 2014
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Du hast es erfasst! :)

Ich bin früher oft mit meinen Kindern in die nächste Bücherei und die fanden die freie Auswahl dort toll. Heute nutze ich meine Bücherei eher selten, bei mir stapelt es sich sowieso. Aber manchmal bin ich eben doch dort, und nachts auch per onleihe. Das ist aber meist ein vergebliches Unterfangen. Oder ich leihe etwas aus, was ich weder kaufen geschweige denn auf meinem Blog vorstellen würde, z.B. den neuen Dan Brown, ach nee, den gibt's ja dort erst, wenn Amazon ihn verschenkt. :D

Also, mit anderen Worten, ich halte die Überlegung, ob die Onleihe dem Verkauf von Ebooks schadet, für überzogen.
 
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ManfredsBücherregal

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15. April 2014
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@InFo aber warum sollten die Bibliotheken eine Extragebühr für Ebooks zahlen? Oder besser warum sollten Nutzer der Onleihe mehr bezahlen als solche die sich ein Printbuch ausleihen?

@Atalante das ist aber bei uns mit Printausgaben genauso. Wenn das Exemplar vorbestellt ist kann man das auch nicht verlängern.

Ich habe das so verstanden: Die Bibliothek bezahlt pro Exemplar wie auch bei den Printbüchern. Also kann eine Bibliothek ein Ebook auch mehrmals im Angebot haben.
 
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ManfredsBücherregal

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@Helmut Pöll eine Bücherei kann nicht endlos viele Exemplare eines Buches verleihen. Die Bücherei verleiht die Bücher ja nicht selbst, sonder schließt einen Vertrag mit der Onleihe. Wenn also für 2 Exemplare "Gebühren" von der Bücherei gezahlt wird, können auch immer nur 2 Leser dieser Bücherei das Buch gleichzeitig ausleihen. Wie eben bei den Printausgaben auch.
 
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apple

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18. Januar 2016
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Süddeutschland
so ein von der Bibliothek vorab klar kommunizierter Hinweis, dass das Buch als e-book nur 1x vorhanden ist und auch nur nachfolgend ausgeliehen werden kann müsste das Problem eigentlich lösen oder? Es wäre dann einem Printexemplar gestellt, der Autor könnte sich wie ein "Printautor" behandelt wissen, ohne dass er selbst aktiv werden und nachhaken muss (kostet ja alles wahnsinnig Zeit, so was) und die potentiellen Leser wissen (anhand der Vorkmerkliste), dass es sich möglicherweise doch lohnt, dass Buch zu erwerben.

ein MAMMUTSATZ ... ich bin stolz auf mich ;-)
 

Atalante

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20. März 2014
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@ManfredsBücherregal , da hast Du natürlich Recht. Auch ein reales Büchereibuch ist falls vorbestellt nach meist vier Wochen zurück zugeben. In meiner Bücherei sind sogar die aktuellen Bücher nur zwei Wochen zu leihen, allerdings mit einer Vorbestellung, wodurch man wieder zum gleichen Ergebnis kommt. ;)
Die Onleihe, die ich besuche, bietet nach meiner Erfahrung jeweils nur 1 Exemplar an. Ich werde dort mal im Nutzerforum nachfragen.
 

InFo

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9. August 2015
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@InFoOder besser warum sollten Nutzer der Onleihe mehr bezahlen als solche die sich ein Printbuch ausleihen?/QUOTE]

Mir geht es hier gar nicht um eBook oder Print @ManfredsBücherregal. Mir geht es eher um das Prinzip des Leihmodells, dass ich als sehr einseitig empfinde. Ich kann eBooks nicht weiterverkaufen, aber einfach gegen Geld verleihen? Ich weiß das ist das Primärprinzip von Bibliotheken, aber wenn sie doch rechtlich gesehen nicht Eigentümer des eBooks sind (sie erwerben ja nur eine Lizenz), dann dürften sie doch darüber gar keine Leihverträge abschließen, oder irre ich mich?
 

InFo

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9. August 2015
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www.andreashagemann.com
Danke dir für den Artikel @ManfredsBücherregal. Leider sagt der gute Mann reichlich wenig, denn jedes Mal wenn es konkreter wird, bleibt er sehr allgemein mit seinen Aussagen :) Ich begrüße aber, dass der Bibliothekenverband selbst einen Vorschlag für eine angemessenere Vergütung gemacht hat. Schauen wir mal, ob sie irgendwann etwas Konkreteres liefern. Vielleicht ist dies aber auch nur den Vertragspartnern vorbehalten.
 
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Reaktionen: Helene L. Köppel