Neues Urheberrecht: Chance für Autoren oder Rohrkrepierer?

Bringt das neue Urheberrecht Vorteile für Autoren?

  • Nein. Verlage können nicht mehr planen und werden noch weniger Risiko eingehen.

    Stimmen: 0 0,0%
  • Nein. Verlage werden durch höhere Risiko versuchen die Autorenvergütung zu kürzen.

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    3
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supportadmin

Administrator
29. Oktober 2013
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Das Bundesjustizministerium plant eine Änderung des Urtheberrechtes. Damit soll die Stellung von Autoren gestärkt werden. Konkret sieht der Gesetzesentwurf vor, dass ein Autor fünf Jahre nach Manuskriptabgabe seine Rechte zurückrufen kann, falls ihm ein besseres Angebot vorliegt. Allerdings hat der ursprüngliche Verlag ein Vorkaufsrecht, sofern er die dann
besseren Bedingungen für den Autor akzeptiert.

Verlage und Agenten laufen Sturm gegen diese geplante neue Regelung. Sie mache es den Verlagen unmöglich Risiken einzugehen und langfristig zu planen.

Mehr Infos:
www.buchreport.de: „Dieser Gesetzesentwurf schadet allen“

@Renie , @Tiram , @InFo , @Sabine Schäfers , @Klara Bellis , @Mile , @Sonja Rüther
 
Zuletzt bearbeitet:

InFo

Autor
9. August 2015
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www.andreashagemann.com
Ich finde das sehr sinnvoll. Was heißt denn eine langfristige Planung sei damit schwierig? Die meisten Titel laufen 1-2 Jahre, danach doch nur noch bruchstückhaft. Die 5 Jahre finde ich bald schon zu lang. Wenn Verlage doch eine fruchtvolle Beziehung mit ihren Autoren führen, wo ist dann das Problem? Überall soll Wettbewerb den Markt beleben, warum nicht hier?
Ohnehin werden viel zu viele Rechte an den Verlag abgetreten.
 
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Klara Bellis

Autor
23. März 2014
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Ich finde die geplanten fünf Jahre ebenfalls viel zu lang. Letztlich kann sich der Verlag das Manuskript „unter den Nagel reißen“ und fünf Jahre lang darauf herumbrüten und der eigentliche Schöpfer des Werks guckt so lange in die Röhre und ist handlungsunfähig. Maximal darf man dann freundlich anfragen, ob man es nicht ganz vielleicht doch wiederhaben kann, um es selbst zu veröffentlichen. Verlorene Zeit. Fünf lange Jahre.
Als ob Verlage im Regelfall ein – für sie vermutlich wenig lukratives Manuskript –, das fünf (oder noch mehr Jahre) bei denen in der Schublade verstaubt, noch mal anfassen und mit viel Energie veröffentlichen würden. Das Szenario mag es geben, ich halte es aber eher für eine Ausnahme und nicht für die Regel. Da wäre es nur fair, wenn der Autor sein Manuskript so schnell wie möglich wiederhaben kann. Und zwar schon nach ein oder maximal zwei Jahren und nicht erst nach einem halben Jahrzehnt oder möglichst noch länger, wenn der Zeitgeist den Inhalt des Buches längst überholt hat. Das ist wie Geiselhaft für ein Buch.
 

Sonwikblick

Mitglied
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brigitte-cleve-books.de
Das ist sowohl für den Autor als auch für den Verleger ein zweischneidiges Schwert. Ein Autor, der in einem Vertrag mit einem lahmen Verlag 5 Jahre geknebelt bleiben muss, obwohl sein Werk zunehmend beliebt wird, ist genau so gekniffen wie ein Verlag , der e c h t e Vorarbeit geleistet, ein Buch lektoriert und beworben hat, das, wenn es ein Renner werden sollte, von einem Konkurrenten übernommen wird. Dass aber zunehmend Selfpublisher unterwegs sind, die, wenn sie Qualität bieten, auch zwischen Anbietern springen möchten, ist ein anderes Thema. Irgendwie ist es zwischen Vertragspartnern doch wichtig, sich über Hintergründe schlau zu machen, bevor man etwas unterschreibt.
 

Helmut Pöll

Moderator
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9. Dezember 2013
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Das ist sowohl für den Autor als auch für den Verleger ein zweischneidiges Schwert. Ein Autor, der in einem Vertrag mit einem lahmen Verlag 5 Jahre geknebelt bleiben muss, obwohl sein Werk zunehmend beliebt wird, ist genau so gekniffen wie ein Verlag , der e c h t e Vorarbeit geleistet, ein Buch lektoriert und beworben hat, das, wenn es ein Renner werden sollte, von einem Konkurrenten übernommen wird.
Ja, das ist bestimmt im Einzelfall nicht einfach, @Sonwikblick . Allerdings frage ich mich welche Bücher fünf Jahre nach Erscheinen noch gut laufen bzw. für welche Bücher ein Verlag fünf jahre nach Erscheinen noch Werbung macht. Das ist wohl sinnvoll auch kaum möglich bei der hohen Anzahl der Titel, die ständig neu auf den Markt drängen. Dieses "aktive Bewerben" ist doch aber eigentlich immer Bestandteil eines jeden Vertrages, auch wenn es in der Praxis oft nur in den ersten Monaten nach der Veröffentlichung passiert.

Dazu kommt, dass der aktuelle Verlag ja ein Vorkaufrecht hat, d.h. wenn der Autor nach fünf Jahren für ein bestimmtes Buch tatsächlich einen Interessenten findet, der ihm ein gutes Angebot macht, dann kann der bisherige Verlag von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen und für den Autor ein wenig nachbessern.

Jetzt könnte man natürlich die Extremsituation konstruieren: kleiner engagierter Verlag bringt Nischenbuch heraus, das nicht besonders gut läuft. Nach vier Jahren läuft das Buch plötzlich doch und ein internationaler Konzern macht dem Autor ein Millionenangebot, Hollywood legt noch 10 Millionen drauf und der kleine Verlag muss passen, weil er da nicht mithalten kann. Das ist theoretisch denkbar, aber wie realistisch ist das? und wie viele Fälle werden das sein? Einer in 10 Jahren? @Klara Bellis

Viel häufiger als das Hollywood-Happy-End ist wohl dieses Szenario
Ein Autor, der in einem Vertrag mit einem lahmen Verlag 5 Jahre geknebelt bleiben muss
Wenigstens habe ich solche Klagen schon öfter von Autoren der Midlist gehört, mit denen ich gesprochen habe.
 
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Klara Bellis

Autor
23. März 2014
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@Helmut Pöll : Ich kann mir ebenfalls nicht vorstellen, dass es die Regel sein soll, dass ein Verlag nach fünf Jahren noch etwas für ein Buch tut. Die wenigsten Bücher dürften solche Dauerbrenner sein, die sich fünf Jahre lang wie geschnitten Brot verkaufen.
Was ich mir eher vorstellen kann (weil ich es aus der Indie-Musikszene kenne bzw. dort solche Geschichten gehört habe), ist, dass vielleicht ein unbekannter Autor durch einen kleinen, ambitionierten Verlag gefördert wird und eine gewisse Leserschar um sich versammelt. Und dass darauf größere Verlage aufmerksam werden und diesen Autor dann abwerben, um bei seinen nächsten Veröffentlichungen quasi die Ernte für die Vorarbeit einzufahren, die der kleine Verlag geleistet hat.
So ein Szenario wäre aber unabhängig von einem konkreten, schon fünf Jahre lang existierenden und aus Vertragsgründen irgendwo in der Verlagsschublade feststeckenden Manuskript zu sehen.
 

supportadmin

Administrator
29. Oktober 2013
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...um bei seinen nächsten Veröffentlichungen quasi die Ernte für die Vorarbeit einzufahren, die der kleine Verlag geleistet hat.
So ein Szenario wäre aber unabhängig von einem konkreten, schon fünf Jahre lang existierenden und aus Vertragsgründen irgendwo in der Verlagsschublade feststeckenden Manuskript zu sehen.
Eben, die Option auf zukünftige Werke behandelt der Gesetzesentwurf ja gar nicht.