E-Books sind keine Bücher

Helmut Pöll

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E-Books sind keine Bücher, sondern Dienstleistungen. Mit dieser Ansicht begründete der Europäische Gerichtshof diese Woche sein Urteil, wonach ein verringerter Mehrwertsteuersatz für E-Books unzulässig sei.

Geklagt hatte die EU-Kommission gegen die Mitgliedsländer Frankreich und Luxemburg, die E-Books bisher nur mit 5,5 % (Frankreich) bzw. 3 % (Luxemburg) besteuert hatten.

Viele EU-Staaten haben einen ermässigten Mehrwertsteuersatz für Kulturgüter festgelegt. Diese Regelung basiert auf einer Mehrwertsteuer-Direktive der EU, die seit 2009 in abgeänderter Form den reduzierten Steuersatz für alle Bücher unabhängig vom physischen Träger erlaubt.

Und genau da hatten Frankreich und Luxemburg die Rechnung ohne den Einfallsreichtum der EU-Richter gemacht. Denn der Haken beim E-Book ist laut Urteilsbegründung der, dass ein technisches Gerät zum Lesen benötigt wird. Dieser Apparat werde aber nicht mit dem Buch mitgeliefert. Deshalb könne man diese Regel nicht für E-Books anwenden.
 
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Helmut Pöll

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Alberne Begründung.
Finde ich auch. Denn dann müsste man doch konsequenterweise auch für Hörbücher die 19% MwSt fordern, denn beim Download eines Hörbuches wird auch das Abspielgerät nicht mitgeliefert. Und beim Kauf eines Video auch kein Fernsehgerät.

Wäre die Justiz nicht völlig unabhängig könnte man meinen da hat die Lobbyfraktion, die die Verbreitung des E-Book nicht will, ganze Arbeit geleistet. ;)
 

Dani

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Ich hatte mal irgendwo gelesen, daß E-Books steuerrechtlich als Software behandelt werden. Das macht es natürlich auch nicht besser. Ich finde es schade, daß Frankreich und Luxemburg, die da schon weiter waren, eins auf die Mütze bekommen haben. Hoffentlich geht das nicht ewig so weiter ...
 

Marley

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Mit einem E-Book kann ich nichts anderes machen, als es zu lesen. Wenn ich Software kaufe, kann ich diese Software benutzen um etwas anderes herzustellen oder etwas bereits Hergestelltes damit zu verändern.
Bis zum 31.12.2014 galt auch in Deutschland ein verminderter Steuersatz für E-books.
 

Marley

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Oh ha @Dani, jetzt bin ich tatsächlich etwas verwirrt und mag etwas durcheinander gebracht haben, weil ich nur über Amazon gekauft habe - mit Sitz in Luxemburg.
 

supportadmin

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Ja, das war tatsächlich anders. In Deutschland galten auf E-Books immer 19%, bis zum Jahreswechsel bei Amazon nur die 3% aus Luxemburg. Als Selfpublisher merk ich das ;)
Ja, genau, in D waren es immer 19% auf E-Books. Es wird zwar schon länger darüber diskutiert, dass der Satz auf 7% reduziert wird, aber das ist mit diesem Gerichtsurteil wohl hinfällig. Außer die Regierungen überarbeiten das Gesetz entsprechend.
 
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ReiGeHe

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Rein technisch gesehen ist es zwar Software, aber eben kein Programm, das bestimmte Aufgaben erfüllen kann und soll. Es handelt sich hier eindeutig um ein künstlerisches Produkt. Ich erwarte von den Entscheidern solche Unterschiede zu erkennen.
 
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ReiGeHe

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Inzwischen brauche ich zum Lesen eine Brille. Also benötige ich auch zum Lesen von Büchern ein technisches Gerät.
 
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R. Bote

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Rein technisch gesehen ist es zwar Software, aber eben kein Programm, das bestimmte Aufgaben erfüllen kann und soll.
Meiner Ansicht nach handelt es sich eben nicht um Software, sondern um ein Dokument. Wenn man die Datei aufdröselt, dann enthält sie den Dokumenteninhalt, also Text und Grafiken, und Informationen, wie dieser Inhalt darzustellen ist. Das ist nicht anders als bei einem HTML- oder Word-Dokument.
 

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