Ferdinand von Schirachs „Terror“ ist aktuell eines der erfolgreichsten Theaterstücke. Das Werk des Schriftstellers und Strafrechtlers wird an Dutzenden von Bühnen im In- und Ausland aufgeführt. Am Montag lief die Verfilmung zeitgleich in ARD, im ORF und im Schweizer Fernsehen.
Das beschreibt „Terror“. Ein Flugzeug mit 164 Menschen an Bord ist von einem Terroristen entführt worden. Der Pilot eines Kampfjets schiesst dieses Flugzeug ab, bevor es in ein Fußballstadion mit 70000 Menschen gelenkt werden kann. Darf der Pilot das oder nicht? Ist er schuldig oder nicht? Darüber soll nun ein Gericht entscheiden. Im Verlauf der Sendung werden die Zuseher aufgefordert über Schuld oder Unschuld des Piloten zu entscheiden.
Genau hier setzt die Kritik des Karlsruher Bundesrichters Thomas Fischer an. Autor und ARD tun so, als habe die aktuelle Rechtssprechung für dieses Problem keine Lösung parat. Tatsächlich gibt es überhaupt keine Rechtsunsicherheit. So schlimm die Situation ist, rechtlich zu klären gibt es nichts. Es ist alles geklärt. Und zwar geklärt seit über 10 Jahren. Nur der Film verschweigt es.
Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich im Februar 2005 genau zu diesem Fall sein Urteil gesprochen. Der Abschuss eines Zivilflugzeuges zur Vermeidung anderer Schäden ist demnach ein Verstoss gegen die Menschenwürde und verfassungswidrig (Verfahren 1 BvR 357/05.). Diese kleine Nebensächlichkeit ist weder von Schirach noch der ARD irgendeine Erwähnung wert.
Fischer bemängelt, dass durch diese Weglassung und Vereinfachung die Zuschauer bewusst desinformiert und in die Irre geführt würden, nur damit am Ende des Spektakels eine quotenträchtige Abstimmungsdramaturgie stehen könne. Das sei „schäbig“, so der Bundesrichter.
[zitat]Darf das Fernsehen elementare Rechtsfragen solange verdrehen, bis ein Film daraus wird? Ein Lehrstück über den Missbrauch des lieben Zuschauers.[/zitat]
Mehr Infos hier:
www.zeit.de: Die ARD, das Recht und die Kunst: Wo liegt die Lösung des Falls?
www.zeit.de: Die ARD, das Recht und die Kunst: Die Tötung ist selbstverständlich rechtswidrig
Das beschreibt „Terror“. Ein Flugzeug mit 164 Menschen an Bord ist von einem Terroristen entführt worden. Der Pilot eines Kampfjets schiesst dieses Flugzeug ab, bevor es in ein Fußballstadion mit 70000 Menschen gelenkt werden kann. Darf der Pilot das oder nicht? Ist er schuldig oder nicht? Darüber soll nun ein Gericht entscheiden. Im Verlauf der Sendung werden die Zuseher aufgefordert über Schuld oder Unschuld des Piloten zu entscheiden.
Genau hier setzt die Kritik des Karlsruher Bundesrichters Thomas Fischer an. Autor und ARD tun so, als habe die aktuelle Rechtssprechung für dieses Problem keine Lösung parat. Tatsächlich gibt es überhaupt keine Rechtsunsicherheit. So schlimm die Situation ist, rechtlich zu klären gibt es nichts. Es ist alles geklärt. Und zwar geklärt seit über 10 Jahren. Nur der Film verschweigt es.
Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich im Februar 2005 genau zu diesem Fall sein Urteil gesprochen. Der Abschuss eines Zivilflugzeuges zur Vermeidung anderer Schäden ist demnach ein Verstoss gegen die Menschenwürde und verfassungswidrig (Verfahren 1 BvR 357/05.). Diese kleine Nebensächlichkeit ist weder von Schirach noch der ARD irgendeine Erwähnung wert.
Fischer bemängelt, dass durch diese Weglassung und Vereinfachung die Zuschauer bewusst desinformiert und in die Irre geführt würden, nur damit am Ende des Spektakels eine quotenträchtige Abstimmungsdramaturgie stehen könne. Das sei „schäbig“, so der Bundesrichter.
[zitat]Darf das Fernsehen elementare Rechtsfragen solange verdrehen, bis ein Film daraus wird? Ein Lehrstück über den Missbrauch des lieben Zuschauers.[/zitat]
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www.zeit.de: Die ARD, das Recht und die Kunst: Wo liegt die Lösung des Falls?
www.zeit.de: Die ARD, das Recht und die Kunst: Die Tötung ist selbstverständlich rechtswidrig
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