Autor geht per Gericht gegen Rezension vor

supportadmin

Administrator
29. Oktober 2013
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Autoren und Rezensenten ihrer Bücher haben nicht immer ein völlig entspanntes Verhältnis, vor allem dann nicht, wenn eine Rezension kritischer ausfällt.

Ungewöhnlich ist es aber, wenn ein Autor seine Anwälte bei Gericht eine einstweilige Verfügung gegen eine Rezension erwirken lässt. Genau das ist jetzt einem Rezensenten von www.hsozkult.de passiert. Die Webseite bietet Kommunikation und Fachinformation für die Geschichtswissenschaften.

Rezensiert wurde ein Buch des Historikers Julien Reitzenstein über medizinische Verbrechen während der Naziherrschaft.
Leider konnten wir zu diesem Buch keine Daten ermitteln.

Über dieses Buch schrieb Sören Flachowsky eine Rezension, in der er aus seiner Sicht Stärken und Schwächen des Buches benannte. Flachowsky ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der philosophischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin.

Reitzensteins Anwälte erwirkten daraufhin einen Unterlassungsbeschluss vor dem Landgericht Hamburg. Diesem Beschluss zufolge durfte Flachowsky einen bemängelten Halbsatz nicht mehr veröffentlichen, Nach weiteren Änderungswünschen nahm die Webseite die Rezension vom Netz, um den Rezensenten nicht kostspieligen Rechtsstreitigkeiten auszusetzen.
www.hsozkult.de: Rezension zu: J. Reitzenstein: Himmlers Forscher | H-Soz-Kult. Kommunikation und Fachinformation für die Geschichtswissenschaften

Die Redaktion schrieb weiter:
[zitat]Wir verhehlen an dieser Stelle jedoch nicht, dass wir diese Form, die Auseinandersetzung zu führen, als unangemessen und in der Sache als nicht weiterführend empfinden. Der richtige Weg, die Streitfragen zu klären, wäre unseres Erachtens, in die öffentliche Arena der wissenschaftlichen Diskussion zurückzukehren. Herr Reitzenstein sollte nach Ansicht der Redaktion in diesem Sinne seine Bedenken für alle Leser nachvollziehbar in einer Replik zur Rezension zusammenfassen, Argumenten und Gegenargumenten ihren Platz im wissenschaftlichen Diskurs einräumen und damit der kritischen Öffentlichkeit Gelegenheit bieten, sich ein eigenständiges und unabhängiges Urteil zu bilden.[/zitat]

Jetzt veröffentlichte die Redaktion von H-Soz-Kult zusätzlich eine eigene Stellungnahme zum Buch anlässlich der juristischen Auseinandersetzung um die Rezension.
[zitat]Nach unserer Einschätzung entbehrt Reitzensteins gerichtliches Vorgehen gegen den Rezensenten jeder wissenschaftlichen Grundlage. Über die vorstehend angeführten Kritikpunkte an der Studie Reitzensteins sollte es möglich sein, sich im Rahmen eines wissenschaftlichen Dialoges auseinanderzusetzen.[/zitat]
schrieben Michael Wildt und Rüdiger Hohls.
www.hsozkult.de: Stellungnahme zum Buch von Julien Reitzenstein „Himmlers Forscher“ anlässlich der juristischen Auseinandersetzung um die Rezension von Sören Flachowsky | H-Soz-Kult. Kommunikation und Fachinformation für die Geschichtswissenschaften

Mehr Infos
https://www.geschichte.hu-berlin.de...ge-20jhd/personen/dr.-phil.-soeren-flachowsky
 

Atalante

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Danke für die Informationen, @Helmut Pöll .

Das ist wirklich ein Witz, wenn auch ein trauriger. Wie sollte denn (Geistes)- Wissenschaft funktionieren, wenn nicht über quellenkritische Auseinandersetzung? Die erfolgt nun mal auch über Rezensionen und Gegenartikel. Forschung ist eine Gemeinschaftssache, die vom wissenschaftlichen Diskurs lebt.
 

Helmut Pöll

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Bin sprachlos. Dazu fällt mir gar nichts mehr ein. Die Gerichte haben genug zu tun, da sollten sie sich mit solchen Dingen nicht befassen müssen.
Stimmt schon, aber wenn jemand genug Geld hat um dafür Anwälte zu beauftragen müssen sie eben tätig werden. Unter Umständen hat der Autor damit aber eine Lawine losgetreten, mit der er selber nicht gerechnet hat.
 
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Atalante

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Wer als Autor so reagiert, der ist für mich als Leser und potentieller Buchkäufer abgehakt.

Hier liegt der Fall ja noch etwas anders. Es handelt sich nicht um einen Roman, sondern um Forschungsliteratur. Darüber darf und muss diskutiert werden, sonst bräuchte man sie gar nicht erst vorzulegen.

Natürlich alles unter Vorbehalt, da wir die strittigen Passagen nicht kennen.
 

Joyce Summer

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Diesem Beschluss zufolge durfte Flachowsky einen bemängelten Halbsatz nicht mehr veröffentlichen
Ziemlich viel Aufwand für einen Halbsatz...
Als Autorin kann ich verstehen, dass man sich mal über Rezensionen ärgert. Gerade, wenn sie verletzend und unsachlich rüber kommen. Aber auch damit muss man lernen zu leben und sich dann um so mehr über die nächste gute Rezension freuen. Oder eben auch im stillen Kämmerlein überlegen, ob auch etwas Wahres dran ist, was man in Zukunft berücksichtigen könnte.
Aber diese Geschichte ist erstens "Mit Kanonen auf Spatzen schießen" und zweitens wird durch so etwas erst das breite Publikum auf die Rezension aufmerksam. Ich kann mir kaum vorstellen, dass in so einem Fall der Spruch "Jede Publicity ist gute Publicity, auch die schlechte..." gilt.
 

Helmut Pöll

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Aber diese Geschichte ist erstens "Mit Kanonen auf Spatzen schießen" und zweitens wird durch so etwas erst das breite Publikum auf die Rezension aufmerksam.
Denke ich auch, @Joyce Summer . Die kleine, ehrenamtlich betriebene Seite hat die Rezension zurückgezogen, weil sie das finanzielle Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht tragen wollte. Ganz anders sieht es aber aus, wenn sich jetzt die Online-Ausgabe einer großen Tages- oder Wochenzeitung des Themas annimmt, meinetwegen Spiegel, FAZ oder ZEIT. Die Konzern-Rechtsabteilungen würden über dieselbe einstweilige Verfügung wohl nur müde lächeln und dann die eigenen Anwälte ins Rennen schicken. Wäre interessant zu erfahren, ob der Autor da auch durchklagen würde.
 
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Frank1

Autor
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Vor allem wäre es interessant, mal zu wissen, was dieser 'Halbsatz' so Grundlegendes aussagt. Bei der Thematik des Buches wäre es allerdings durchaus möglich (und IMHO sogar wahrscheinlich), dass es dabei um eine politische Aussage bzw. Interpretation geht, die die Gemüter so hochgehen lässt, und es sich nicht um die schriftstellerische Qualität dreht.