Wer eine eigene Webseite betreibt und darauf für ein beliebiges Produkt einen Amazon-Bestellbutton einbaut, der bekommt bei einem tatsächlichen Kauf eine kleine Provision von Amazon.
Genau das hatte der Schulförderverein eines Berliner Gymnasiums getan. Auf der Webseite des Vereins konnten Eltern über entsprechende Links Schulbücher beim Onliune-Händler bestellen. Dafür bekam der Schulförderverein eine kleine Provision.
Der Börsenverein klagte dagegen und das Landgericht Berlin gab ihm zunächst Recht. Als unzulässige Gewährung von Preisnachlässen wertete das Landgericht dieses Angebot. Auf Schüler und Eltern würde unzulässiger sozialer Druck ausgeübt, über die Seite des Fördervereins zu kaufen.
Das Kammergericht Berlin revidierte diese Entscheidung. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Affiliate Programm rechtens ist. Der Schulförderverein des Berliner Gymnasiums darf weiterhin Links für Buchkäufe zur Verfügung stellen.
Genau das hatte der Schulförderverein eines Berliner Gymnasiums getan. Auf der Webseite des Vereins konnten Eltern über entsprechende Links Schulbücher beim Onliune-Händler bestellen. Dafür bekam der Schulförderverein eine kleine Provision.
Der Börsenverein klagte dagegen und das Landgericht Berlin gab ihm zunächst Recht. Als unzulässige Gewährung von Preisnachlässen wertete das Landgericht dieses Angebot. Auf Schüler und Eltern würde unzulässiger sozialer Druck ausgeübt, über die Seite des Fördervereins zu kaufen.
Das Kammergericht Berlin revidierte diese Entscheidung. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Affiliate Programm rechtens ist. Der Schulförderverein des Berliner Gymnasiums darf weiterhin Links für Buchkäufe zur Verfügung stellen.