Die VG Wort darf nicht mehr, wie bisher üblich, die Hälfte ihrer Einkünfte an Verlage ausschütten. Das hat heute der Bundesgerichtshof entschieden. Damit sei die jahrelang geübte Praxis der VG Wort Verleger zu beteiligen, hinfällig, so der Vorsitzende Richter Büscher.
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