Rechtlich ist ds auch keine, zumindest nicht was das österreichsiche StGB hergibt. Damit der Tatbestand Vergewaltigung erfüllt ist, braucht es die Nötigung zu Vornahme oder Duldung des Beschlafes.. mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben.."
Also rechtlich nein, vielleicht kommt der "sexuelle Missbrauch einer wehrlosen Person" in Frage, immerhin war Norah betrunken. (Getrunken hat sie aber freiwillig, sie wurde nicht unter Drogen gesetzt, dann würde die Sache wieder anders aussehen) Da stellt der Jurist dann natürlich sofort die Frage, ob sie objektiv nicht in der Lagegewesen ist eine Abwehrhandlung vorzunehmen....
Keine Ahnung wie die irischen Gesetze in den 70ern waren, aber hier und heute, würde ich eine Situation wie sie Norah erlebt hat rechtlich "unbedenklich" sehen.
Und genau das ist doch die Krux der ganzen #metoo Debatte. Die Niall Duggans sind auf der sicheren Seiten, haben alles Recht der Welt, das sie sich auch nehmen. Wenn einn Frau Nein sagt, dann muss es auch nein heißen. Für beide Teile. Da geht es nicht um falsche Zier oder Verführungstaktik. Wenn sie will soll sie ja sagen. Vielleicht lernen irgendwann Frauen sich zu behaupten und die Niall Duggans dann mal den Unterschied.