Autoren und Rezensenten ihrer Bücher haben nicht immer ein völlig entspanntes Verhältnis, vor allem dann nicht, wenn eine Rezension kritischer ausfällt.
Ungewöhnlich ist es aber, wenn ein Autor seine Anwälte bei Gericht eine einstweilige Verfügung gegen eine Rezension erwirken lässt. Genau das ist jetzt einem Rezensenten von www.hsozkult.de passiert. Die Webseite bietet Kommunikation und Fachinformation für die Geschichtswissenschaften.
Rezensiert wurde ein Buch des Historikers Julien Reitzenstein über medizinische Verbrechen während der Naziherrschaft.
Über dieses Buch schrieb Sören Flachowsky eine Rezension, in der er aus seiner Sicht Stärken und Schwächen des Buches benannte. Flachowsky ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der philosophischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin.
Reitzensteins Anwälte erwirkten daraufhin einen Unterlassungsbeschluss vor dem Landgericht Hamburg. Diesem Beschluss zufolge durfte Flachowsky einen bemängelten Halbsatz nicht mehr veröffentlichen, Nach weiteren Änderungswünschen nahm die Webseite die Rezension vom Netz, um den Rezensenten nicht kostspieligen Rechtsstreitigkeiten auszusetzen.
www.hsozkult.de: Rezension zu: J. Reitzenstein: Himmlers Forscher | H-Soz-Kult. Kommunikation und Fachinformation für die Geschichtswissenschaften
Die Redaktion schrieb weiter:
[zitat]Wir verhehlen an dieser Stelle jedoch nicht, dass wir diese Form, die Auseinandersetzung zu führen, als unangemessen und in der Sache als nicht weiterführend empfinden. Der richtige Weg, die Streitfragen zu klären, wäre unseres Erachtens, in die öffentliche Arena der wissenschaftlichen Diskussion zurückzukehren. Herr Reitzenstein sollte nach Ansicht der Redaktion in diesem Sinne seine Bedenken für alle Leser nachvollziehbar in einer Replik zur Rezension zusammenfassen, Argumenten und Gegenargumenten ihren Platz im wissenschaftlichen Diskurs einräumen und damit der kritischen Öffentlichkeit Gelegenheit bieten, sich ein eigenständiges und unabhängiges Urteil zu bilden.[/zitat]
Jetzt veröffentlichte die Redaktion von H-Soz-Kult zusätzlich eine eigene Stellungnahme zum Buch anlässlich der juristischen Auseinandersetzung um die Rezension.
[zitat]Nach unserer Einschätzung entbehrt Reitzensteins gerichtliches Vorgehen gegen den Rezensenten jeder wissenschaftlichen Grundlage. Über die vorstehend angeführten Kritikpunkte an der Studie Reitzensteins sollte es möglich sein, sich im Rahmen eines wissenschaftlichen Dialoges auseinanderzusetzen.[/zitat]
schrieben Michael Wildt und Rüdiger Hohls.
www.hsozkult.de: Stellungnahme zum Buch von Julien Reitzenstein „Himmlers Forscher“ anlässlich der juristischen Auseinandersetzung um die Rezension von Sören Flachowsky | H-Soz-Kult. Kommunikation und Fachinformation für die Geschichtswissenschaften
Mehr Infos
https://www.geschichte.hu-berlin.de...ge-20jhd/personen/dr.-phil.-soeren-flachowsky
Ungewöhnlich ist es aber, wenn ein Autor seine Anwälte bei Gericht eine einstweilige Verfügung gegen eine Rezension erwirken lässt. Genau das ist jetzt einem Rezensenten von www.hsozkult.de passiert. Die Webseite bietet Kommunikation und Fachinformation für die Geschichtswissenschaften.
Rezensiert wurde ein Buch des Historikers Julien Reitzenstein über medizinische Verbrechen während der Naziherrschaft.
Leider konnten wir zu diesem Buch keine Daten ermitteln.
Über dieses Buch schrieb Sören Flachowsky eine Rezension, in der er aus seiner Sicht Stärken und Schwächen des Buches benannte. Flachowsky ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der philosophischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin.
Reitzensteins Anwälte erwirkten daraufhin einen Unterlassungsbeschluss vor dem Landgericht Hamburg. Diesem Beschluss zufolge durfte Flachowsky einen bemängelten Halbsatz nicht mehr veröffentlichen, Nach weiteren Änderungswünschen nahm die Webseite die Rezension vom Netz, um den Rezensenten nicht kostspieligen Rechtsstreitigkeiten auszusetzen.
www.hsozkult.de: Rezension zu: J. Reitzenstein: Himmlers Forscher | H-Soz-Kult. Kommunikation und Fachinformation für die Geschichtswissenschaften
Die Redaktion schrieb weiter:
[zitat]Wir verhehlen an dieser Stelle jedoch nicht, dass wir diese Form, die Auseinandersetzung zu führen, als unangemessen und in der Sache als nicht weiterführend empfinden. Der richtige Weg, die Streitfragen zu klären, wäre unseres Erachtens, in die öffentliche Arena der wissenschaftlichen Diskussion zurückzukehren. Herr Reitzenstein sollte nach Ansicht der Redaktion in diesem Sinne seine Bedenken für alle Leser nachvollziehbar in einer Replik zur Rezension zusammenfassen, Argumenten und Gegenargumenten ihren Platz im wissenschaftlichen Diskurs einräumen und damit der kritischen Öffentlichkeit Gelegenheit bieten, sich ein eigenständiges und unabhängiges Urteil zu bilden.[/zitat]
Jetzt veröffentlichte die Redaktion von H-Soz-Kult zusätzlich eine eigene Stellungnahme zum Buch anlässlich der juristischen Auseinandersetzung um die Rezension.
[zitat]Nach unserer Einschätzung entbehrt Reitzensteins gerichtliches Vorgehen gegen den Rezensenten jeder wissenschaftlichen Grundlage. Über die vorstehend angeführten Kritikpunkte an der Studie Reitzensteins sollte es möglich sein, sich im Rahmen eines wissenschaftlichen Dialoges auseinanderzusetzen.[/zitat]
schrieben Michael Wildt und Rüdiger Hohls.
www.hsozkult.de: Stellungnahme zum Buch von Julien Reitzenstein „Himmlers Forscher“ anlässlich der juristischen Auseinandersetzung um die Rezension von Sören Flachowsky | H-Soz-Kult. Kommunikation und Fachinformation für die Geschichtswissenschaften
Mehr Infos
https://www.geschichte.hu-berlin.de...ge-20jhd/personen/dr.-phil.-soeren-flachowsky